Zugtrupp Technischer Zug

1 Aufgaben

Der Zugtrupp TZ ist die Führungskomponente im Technischen Zug. Das Personal und die Ausstattung sind auf die Führung von Einsätzen spezialisiert. Die Aufgaben gliedern sich nach dem Aufgabenkatalog des neuen taktischen Einheitenmodells und sind numerisch sortiert.

1.1 Aufgaben des Zugtrupp im Einzelnen:

 

Originäre Kernaufgaben:

  • Aufgabe 12 Beschaffen/Bevorraten:

„Beschaffen/Bevorraten“ bedeutet das Organisieren und Durchführen von Beschaffungsmaßnahmen und das Einrichten und Betreiben eines Lagers im Einsatzfall. Hierunter fallen auch Planungen für den Bedarf bei langfristigen oder größeren Einsatzlagen sowie Maßnahmen der Buchhaltung. Auch der Umgang und die Verwaltung von Verbrauchsgütern, Betriebsstoffen sowie Lebensmitteln fallen in diese Aufgabe. Die Durchführung dieser Aufgabe erfolgt in einer Stelle Logistik und ist eng mit der übergeordneten Führungsstelle abzustimmen. Eine planbare Beschaffung oder eine Bevorratung im OV ist nicht gemeint.

  • Aufgabe 31 Fernmelden:

„Fernmelden“ bedeutet den Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Strukturen. Dabei werden BOS-Funk (analog/digital) sowie eingeschränkte, vorkonfektionierte Telefonie genutzt. Der Aufbau darüber hinausgehender Strukturen oder die Erweiterung vorhandener Strukturen zur Steigerung der Leitungsfähigkeit ist nicht Bestandteil dieser Aufgabe.

  • Aufgabe 32 Führen:

„Führen“ bedeutet allgemein die Führung von Einsatzkräften. Die Aufgabe beschränkt sich auf das Führen von Kräften in der eigenen Teileinheit und ggf. weiteren unterstellten Kräften mit einfachen Unterstützungsmitteln. Hierzu gehört auch die Kommunikation mit der übergeordneten Führungsebene.

  • Aufgabe 83 Datenverarbeitung:

„Datenverarbeitung“ bedeutet die Speicherung eingegangener Daten und die Bearbeitung dieser mittels IT-Infrastruktur oder manueller Auswertung sowie die Beurteilung dieser Daten in Bezug auf den Einsatz. Dies bezieht sich sowohl auf Messdaten/Beobachtungsdaten von eingesetzten Geräten als auch eingegangene Meldungen. Die Datenbearbeitung sollte dabei möglichst medienbruchfrei erfolgen, da dies eine Weitergabe der Daten vereinfacht.

  • Aufgabe 95 Führen von Teileinheiten:

„Führen von Teileinheiten“ bedeutet das Führen von Teileinheiten des THW oder von Dritten, sodass ein strukturierter Einsatzablauf ermöglicht wird. Dabei kann die Teileinheit z. B. einen Abschnitt übernehmen oder sich einer Einsatz(abschnitts-)leitung unterstellen bzw. mit dieser zusammenarbeiten. Die Regelungen der THW DV 1-100 zum Ablauf eines Einsatzes und zur Zusammenarbeit im Einsatz werden dabei beachtet.

  • Aufgabe 103 Erkunden (groß):

„Erkunden (groß)“ bedeutet das Zusammentragen von zahlreichen Informationen und deren Bewertung zur Beurteilung der THW-Einsatztaktik und Entscheidung der Vorgehensweise bei größeren Schadenslagen oder komplexen Einsatzlagen. Zu dieser Aufgabe gehört auch eine Entscheidung über den Umfang des THW-Einsatzes bei der komplexen Einsatzlage und eine Abschätzung des daraus entstehenden Kräfte-, Mittel- und Zeitbedarfes. Ebenso umfasst diese Aufgabe eine erste Festlegung zur Ordnung des Raumes. Die Erkundung wird durch den Einsatz von digitalen Verfahren und IT-Infrastruktur unterstützt. Eine Erkundung aus der Luft ist hier nicht enthalten.

Unterstützungsaufgaben

  • Aufgabe 84 Übertragung/Transport von Daten (einfach):

„Übertragung/Transport von Daten (einfach)“ bedeutet das Verfügbarmachen der Daten, die lokal erzeugt werden, für andere Stellen. Dabei werden unterschiedliche leitergebundene und nicht leitergebundene Verfahren eingesetzt und öffentliche und nichtöffentliche technische Datenübertragungswege genutzt. Die Wahl des Verfahrens wird durch die zu übertragende Datenmenge, die Ausfallsicherheit und die Schutzbedürftigkeit der Daten festgelegt. Einzig die Nutzung von direkter Satellitenkommunikation ist nicht Bestandteil dieser Aufgabe. Für den Einsatz werden vorkonfigurierte Systeme genutzt, die dem Stand der Technik entsprechen und die notwendigen Sicherheitsbestimmungen einhalten. Für die Übertragung von Daten in einem lokalen Raum und die Übertragung von Daten in einen entfernteren Bereich können parallel unterschiedliche Verfahren zum Einsatz kommen. Die Datenübertragungsrate entspricht dabei der aktuellen marktüblichen Anforderung.

Grundlast bzw. Querschnittsaufgaben:

  • Aufgabe 1 Absperren/Absichern:

„Absperren/Absichern“ bedeutet die grundlegende erste Absicherung einer Einsatzstelle und eine Absicherung bzw. Kennzeichnung gegen unbefugtes Betreten.

  • Aufgabe 27 Erkunden (Boden):

„Erkunden (Boden)“ bedeutet die Erkundung von Schadensgebieten oder Einsatzstellen. Eine Erkundung aus der Luft ist hier nicht inbegriffen.

  • Aufgabe 29 Ersthelfen:

„Ersthelfen“ bedeutet das Leisten Erster Hilfe im Sinne einer einfachen Erstversorgung analog zu Anforderungen für Betriebe und Baustellen.

  • Aufgabe 82 Eigenschutz:

„Eigenschutz“ bedeutet das Erkennen und die Absicherung der Einsatzkräfte gegen allgemeine Gefahren an der Einsatzstelle.

  • Aufgabe 94 Transportfähigkeit sicherstellen:

„Transportfähigkeit sicherstellen“ bedeutet die Sicherstellung der Durchführung des Transports von Gütern und Personen. Hinter dieser Aufgabe verbergen sich vor allem die Anwendung der gültigen Vorschriften und die Nutzung der notwendigen Ausstattung zur Ladungssicherung, um einen sicheren Transport zu ermöglichen.

2 Dislozierung

Der Zugtrupp Technischer Zug ist als Trupp im Technischen Zug eine Teileinheit im THW. In der Mindestaufstellung soll dieser Trupp einmal in jedem Ortsverband disloziert werden. Dies entspricht bundesweit einer Zahl von 668 solcher Trupps. In der Sollaufstellung nach Rahmenkonzept soll der Zugtrupp einmal in jedem Technischen Zug disloziert werden. Dies entspricht derzeit einer Gesamtzahl von derzeit 716 solcher Trupps.

 

 

 

Fahrzeuge des Zugtrupp Technischer Zug