Fachgruppe Wasserschden Pumpen (FGr. WP)

1 Aufgaben

Die Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen ist die Spezialfähigkeit des THW zur Förderung großer Wassermengen über größere Distanzen. Darüber hinaus verfügt sie über Fähigkeiten im Netz- und Leitungsbau im Wasserbereich. Für die Durchführung ihrer Aufgaben ist sie auf die Unterstützung anderer Teileinheiten angewiesen (z. B. Stromversorgung). Die Aufgaben gliedern sich nach dem Aufgabenkatalog des neuen taktischen Einheitenmodells und sind numerisch sortiert.

1.1 Die Aufgaben der FGr Wasserschaden/Pumpen im Einzelnen:

Originäre Kernaufgaben:

  • Aufgabe 39 Netz- und Leitungsbau (Abwasser, groß):

„Netz- und Leitungsbau (Abwasser, groß)“ bedeutet das Erkennen von Schäden, die Instandsetzung oder den Aufbau von temporären oder dauerhaften Leitungen für den Transport von Abwasser. Dies kann sowohl ober- als auch unterirdisch erfolgen. Der Umfang der Reparaturtätigkeiten begrenzt sich dabei auf das Leitungsnetz ab der Hausanschlussebene/ Übergabepunkt und einen örtlich begrenzten Schaden.

  • Aufgabe 46 Pumparbeiten (klein):

„Pumparbeiten (klein)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Pumparbeiten mit einer Gesamtleistung von ca. 1.400 l/min über eine Gesamtlänge von mindestens 200 m. Zum Erreichen der Pumpleistung werden unterschiedliche Pumpen mit C-Storz kombiniert.

  • Aufgabe 48 Pumparbeiten (groß):

„Pumparbeiten (groß)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Pumparbeiten mit einer Gesamtleistung von ca. 12.000 l/min über eine Gesamtlänge von mindestens 600 m. Zum Erreichen der Pumpleistung werden unterschiedliche Pumpen mit A-Storz kombiniert. Die Fachgruppe führt auch die notwendige Ausstattung zur Ableitung und Pufferung des Wassers über eine Gesamtlänge von mindestens 600 m mit. In Kombination mit den anderen Pumpen kann eine Strecke von 1.000 m überbrückt werden.

  • Aufgabe 115 Pumparbeiten mit Großpumpe (klein):

„Pumparbeiten mit Großpumpe (klein)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Pumparbeiten mit einer Großpumpe mit einer Förderleistung von ca. 5.000 l/min. Das notwendige Schlauchmaterial und Zubehör zur Ableitung und entsprechenden Pufferung des Wassers über eine Strecke von mindestens 600 m wird mitgeführt. Die Anschlüsse sind an die Pumpleistung angepasst und bewegen sich in der Regel im Bereich von F-Schläuchen.

Unterstützungsaufgaben:

  • Aufgabe 2 Arbeiten am Wasser:

„Arbeiten am Wasser“ bedeutet das Arbeiten an Gewässern. Auch überflutete urbane Bereiche sind unter diesem Aspekt zu verstehen. Die Arbeiten umfassen Versorgungs- und Logistikmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung.

  • Aufgabe 3 Behelfsmäßig Überwinden:

„Behelfsmäßig Überwinden“ bedeutet das Überwinden von Hindernissen oder Gräben mit einfacher Technik. Der Bau von komplexen Strukturen oder dauerhaften Wegen fällt nicht unter diese Aufgabe.

  • Aufgabe 5 Beleuchten (klein):

„Beleuchten (klein)“ bedeutet das Ausleuchten von punktuellen Einsatzstellen oder einzelnen Arbeitsstellen mit begrenztem Umfang. Die Beleuchtungsstärke hängt von den Arbeiten ab und liegt bei mindestens 20 Lux. Es ist eine Fläche von bis zu 20 m² pro Beleuchtungssystem auszuleuchten.

  • Aufgabe 7 Beräumen/mechanisches Einwirken (leicht):

„Beräumen/mechanisches Einwirken (leicht)“ bedeutet das Bewegen und ggf. vorheriges Zerteilen von Bauwerksteilen, Trümmern, Werkstoffen, gefährlichen Gegenständen oder Bodenmaterialien mit Hilfe von hydraulischen, pneumatischen, elektrischen, kraftstoffbetriebenen oder thermisch arbeitenden Werkzeugen.

  • Aufgabe 23 Elektroarbeiten (Betrieb, klein):

„Elektroarbeiten (Betrieb, klein)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb von mobilen und tragbaren Stromerzeugern mit einer Leistung von mindestens 13 kVA. Der Betrieb des Aggregates erfolgt grundsätzlich im Inselbetrieb ohne zusätzliche Erdung. Es werden keine permanenten Leitungen verlegt oder genutzt. Wenn die technischen Voraussetzungen zur Einspeisung gegeben sind, kann diese für den Ortsverband erfolgen.

  • Aufgabe 58 Tiefbauarbeiten/Erdarbeiten (leicht):

„Tiefbauarbeiten/Erdarbeiten (leicht)“ bedeutet das Bewegen von Erdmassen oder das Ausheben von Gruben und Gräben mittels manueller Techniken.

  • Aufgabe 61 Tragen Atemschutz (leicht): (nur wenn FB Position besetzt)

„Tragen Atemschutz (leicht)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Arbeiten unter leichtem Atemschutz, also Halbmasken und Vollmasken mit Filtern. Die Grenzen zwischen Atemschutz „leicht“ und „schwer“ werden durch das Atemschutzkonzept des THW vorgegeben.

  • Aufgabe 62 Tragen Atemschutz (schwer): (nur wenn FB Position besetzt)

„Tragen Atemschutz (schwer)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Arbeiten unter schwerem Atemschutz. Die Grenzen werden dabei durch das Atemschutzkonzept des THW vorgegeben.

  • Aufgabe 63 Tragen CSA (leicht): (nur wenn FB Position besetzt)

„Tragen CSA (leicht)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Arbeiten mit dem leichten Chemikalienschutzanzug (CSA). Die Aufgaben werden dabei durch das CBRN-Konzept des THW vorgegeben.

  • Aufgabe 78 Vermessen:

„Vermessen“ bedeutet die Bestimmung und Bewertung des Geländeprofils. Hierzu gehört das Einmessen von Flächen (z. B. Aufbauplatz im Bereich Brückenbau, Bereitstellungsraum), die Bestimmung von Entfernungen und Richtungen oder Neigungen sowie die Bestimmung von Höhen oder Tiefen. Die gemessenen Daten werden den notwendigen Stellen zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Aufgabe umfasst auch die Beratung von Dritten zur weiteren Vorgehensweise auf der Basis der Messdaten.

  • Aufgabe 118 Sichern Öl/Wasser (klein):

„Sichern Öl/Wasser (klein)“ bedeutet die Beseitigung oder das Abdichten von kleineren Leckagen an Tanks oder Rohrleitungen, die sich in der Regel auf die Hausanschlussebene beziehen sowie das Sichern von aufschwimmenden Öltanks. Austretendes Öl kann in begrenztem Umfang mit Bindemitteln aufgenommen werden. Eine Separierung von Öl/Wasser- Gemischen ist nicht Bestandteil dieser Aufgabe.

  • Aufgabe 119 Erkunden Öl:

„Erkunden Öl“ bedeutet die Erkundung von Ölschäden in Bezug auf die Durchführbarkeit von Beseitigungsmaßnahmen zur Verhinderung von weiteren Umweltschäden. Ziel der Erkundung ist eine Festlegung, mit welchem Verfahren die Ölschäden beseitigt werden können.

Grundlast bzw. Querschnittsaufgaben:

  • Aufgabe 1 Absperren/Absichern:

„Absperren/Absichern“ bedeutet die grundlegende erste Absicherung einer Einsatzstelle und eine Absicherung bzw. Kennzeichnung gegen unbefugtes Betreten.

  • Aufgabe 27 Erkunden (Boden):

„Erkunden (Boden)“ bedeutet die Erkundung von Schadensgebieten oder Einsatzstellen. Eine Erkundung aus der Luft ist hier nicht inbegriffen.

  • Aufgabe 29 Ersthelfen:

„Ersthelfen“ bedeutet das Leisten Erster Hilfe im Sinne einer einfachen Erstversorgung analog zu Anforderungen für Betriebe und Baustellen.

  • Aufgabe 32 Führen:

„Führen“ bedeutet allgemein die Führung von Einsatzkräften. Die Aufgabe beschränkt sich auf das Führen von Kräften in der eigenen Teileinheit und ggf. weiteren unterstellten Kräften mit einfachen Unterstützungsmitteln. Hierzu gehört auch die Kommunikation mit der übergeordneten Führungsebene.

  • Aufgabe 82 Eigenschutz:

„Eigenschutz“ bedeutet das Erkennen und die Absicherung der Einsatzkräfte gegen allgemeine Gefahren an der Einsatzstelle.

  • Aufgabe 94 Transportfähigkeit sicherstellen:

„Transportfähigkeit sicherstellen“ bedeutet die Sicherstellung der Durchführung des Transports von Gütern und Personen. Hinter dieser Aufgabe verbergen sich vor allem die Anwendung der gültigen Vorschriften und die Nutzung der notwendigen Ausstattung zur Ladungssicherung, um einen sicheren Transport zu ermöglichen.

 2 Dislozierung

Die Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen (A) ist als Fachgruppe im Technischen Zug eine Teileinheit im THW. In der Mindestaufstellung soll diese Fachgruppe (zusammen mit den Typen B und C) einmal in jedem der Regionalbereiche in einem Landesverband disloziert werden. Dies entspricht bundesweit einer Zahl von 66 Fachgruppen Wasserschaden/Pumpen (A), (B) oder (C). In der Sollaufstellung nach Rahmenkonzept soll die Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen in der 2,5- fachen Anzahl der Regionalbereiche eines Landesverbandes disloziert werden. Dies entspricht derzeit einer Gesamtzahl von 165 Fachgruppen Wasserschaden/Pumpen (A), (B) oder (C).

 

  

Fahrzeuge der Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen

Mannschaftslastwagen 4 (MLW 4)

LKW Ladebordwand (LKW-Lbw)

Anhänger Schmutzwasserkreiselpumpe 5.000l (Anh SwPu 5000l/min)

Anhänger Zubehör WP