1. Bergungsgruppe (B1)

1 Aufgaben

Die Bergungsgruppe ist eine universell einsetzbare Teileinheit im Technischen Zug. Das Personal und die Ausstattung sind auf die Bewältigung eines möglichst breiten Aufgabenspektrums ausgerichtet. Die Aufgaben gliedern sich nach dem Aufgabenkatalog des neuen taktischen Einheitenmodells und sind numerisch sortiert. Darüber hinaus erfüllt die Bergungsgruppe Unterstützungsaufgaben für andere (Teil-)Einheiten.

1.1 Aufgaben der Bergungsgruppe 1 im Einzelnen:

Originäre Kernaufgaben

  • Aufgabe 2 Arbeiten am Wasser:

„Arbeiten am Wasser“ bedeutet das Arbeiten an Gewässern. Auch überflutete urbane Bereiche sind unter diesem Aspekt zu verstehen. Die Arbeiten umfassen Versorgungs- und Logistikmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung.

  • Aufgabe 7 Beräumen/mechanisches Einwirken (leicht):

„Beräumen/mechanisches Einwirken (leicht)“ bedeutet das Bewegen und ggf. vorheriges Zerteilen von Bauwerksteilen, Trümmern, Werkstoffen, gefährlichen Gegenständen oder Bodenmaterialien mit Hilfe von hydraulischen, pneumatischen, elektrischen, kraftstoffbetriebenen oder thermisch arbeitenden Werkzeugen.

  • Aufgabe 8 Bergen/Retten von Personen (mittel):

„Bergen/Retten von Personen (mittel)“ bedeutet das Befreien von Personen aus Zwangslagen und den Transport bis zu einem mit dem Rettungsdienst definierten Übergabepunkt. Hierunter fallen eingeschlossene, verschüttete oder in Fahrzeugen eingeklemmte Personen. Es kommen dabei auch Elemente zum Retten aus Höhen und Tiefen zum Einsatz. Die Arbeitshöhe ist dabei in der Regel auf 30 m beschränkt. Im lotrechten Arbeiten kann ein Höhenunterschied von 30 m überbrückt werden. Die Gewichtsbegrenzung liegt bei 150 kg. Das im THW eingesetzte Phasenmodell für den Bergungseinsatz wird in der Ausprägung dieser Aufgabe bis zur Phase 3 ausgeführt. Die einzusetzenden Rettungsmethoden sollen eine möglichst schonende aber zügige Rettung der Betroffenen ermöglichen und erfolgen ggf. in enger Absprache mit dem medizinischen Personal. Eine Versorgung der Betroffenen oberhalb der lebensrettenden Sofortmaßnahmen findet durch das THW nur im Ausnahmefall statt, wenn kein anderweitiges medizinisches Personal verfügbar ist.

  • Aufgabe 9 Bergen/Retten von Tieren/Sachwerten (manuell):

„Bergen/Retten von Tieren/Sachwerten (manuell)“ bedeutet das Befreien von Tieren aus Zwangslagen und den Transport von Tieren oder Sachwerten bis zu einem definierten Übergabepunkt. Die einzusetzenden Rettungsmethoden sollen eine möglichst schonende aber zügige Rettung der Tiere ggf. in enger Absprache mit einem Veterinär ermöglichen. Eine medizinische Versorgung der Tiere wird durch das THW nicht sichergestellt.

  • Aufgabe 14 Bewegen von Lasten (technisch, leicht):

„Bewegen von Lasten (technisch, leicht)“ bedeutet das Bewegen von Lasten bis zu 5 t mittels unterschiedlicher technischer Verfahren im direkten Zug oder mit Druck. Bei Verfahren mittels (Draht-)Seilen kann durch Rollen die zur Bewegung notwendige Kraft verringert oder die Zugrichtung geändert werden. Die notwendigen Sicherungsmaterialien werden in einem geringen Umfang mitgeführt.

  • Aufgabe 15 Bewegen von Lasten (technisch, mittel):

„Bewegen von Lasten (technisch, mittel)“ bedeutet das Bewegen von Lasten bis zu 15 t mittels unterschiedlicher technischer Verfahren im direkten Zug oder mit Druck. Die notwendigen Sicherungsmaterialien werden in einem geringen Umfang mitgeführt.

  • Aufgabe 16 Bewegen von Lasten (technisch, schwer):

„Bewegen von Lasten (technisch, schwer)“ bedeutet das Bewegen von Lasten über 15 t mittels unterschiedlicher technischer Verfahren im direkten Zug oder mit Druck. Die notwendigen Sicherungsmaterialien werden in einem geringen Umfang mitgeführt.

  • Aufgabe 38 Zerteilen Holz:

„Zerteilen Holz“ bedeutet zum einen den Zuschnitt von Holz, das für den Bau von Konstruktionen benötigt wird und zum anderen das Beseitigen von Hindernissen und Gefahren.

  • Aufgabe 46 Pumparbeiten (klein):

„Pumparbeiten (klein)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Pumparbeiten mit einer Gesamtleistung von ca. 1.400 l/min über eine Gesamtlänge von mindestens 200 m. Zum Erreichen der Pumpleistung werden unterschiedliche Pumpen mit C-Storz kombiniert.

  • Aufgabe 52 Schweißen, Brennschneiden (Metalle, autogen):

„Schweißen, Brennschneiden (Metalle, autogen)“ bedeutet das Zusammenfügen oder Trennen von geeigneten metallischen Materialien.

  • Aufgabe 55 Technisch sichern, Hilfskonstruktionen errichten:

„Technisch sichern, Hilfskonstruktionen errichten“ bedeutet die Absicherung von angeschlagenen oder einsturzgefährdeten Gebäuden oder Gebäudeteilen, um Personen zu retten oder Sachwerte zu bergen und Gefahren abzuwenden. Hierbei kommen Konstruktionen aus Holz oder Metall zum Einsatz. Die anzuwendenden Konstruktionselemente sind von den eingesetzten Materialien und der zu sichernden Last abhängig.

  • Aufgabe 56 Technisch sichern, Hilfskonstruktionen errichten ASH: (sofern Material vorhanden)

„Technisch sichern, Hilfskonstruktionen errichten ASH“ bedeutet den Einsatz des Abstützsystems Holz (ASH) bestehend aus mittelschweren Hölzern. Hierbei lassen sich vorgefertigte Baugruppen im Einsatz systematisch zusammenfügen. Sie dienen zum leistungsfähigen Abstützen von angeschlagenen Gebäuden oder Gebäudeteilen. Diese Konstruktionen sind in der Lage, auch hohe horizontale statische wie dynamische Lasten bei hoher Steifigkeit, also geringer Eigenverformung, abzutragen.

  • Aufgabe 57 Technisch sichern, Hilfskonstruktionen errichten EGS:

„Technisch sichern, Hilfskonstruktionen errichten EGS“ bedeutet den Einsatz eines Einsatzgerüstsystems (EGS) mit metrischem Grundrastermaß. Dieses modulare Gerüstsystem bietet die Möglichkeit der Abtragung lotrechter Lasten, wie Decken, Stürze und horizontal liegender Bauteile.

  • Aufgabe 58 Tiefbauarbeiten/Erdarbeiten (leicht):

„Tiefbauarbeiten/Erdarbeiten (leicht)“ bedeutet das Bewegen von Erdmassen oder das Ausheben von Gruben und Gräben mittels manueller Techniken.

  • Aufgabe 126 Niederlegen von Bauwerken oder Bauwerksteilen (manuell):

„Niederlegen von Bauwerken oder Bauwerksteilen (manuell)“ bedeutet die gesicherte und kontrollierte Minimierung von Gefahren durch instabile Bauwerke oder Bauwerksteile mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln.

Unterstützungsaufgaben

  • Aufgabe 3 Behelfsmäßig Überwinden:

„Behelfsmäßig Überwinden“ bedeutet das Überwinden von Hindernissen oder Gräben mit einfacher Technik. Der Bau von komplexen Strukturen oder dauerhaften Wegen fällt nicht unter diese Aufgabe.

  • Aufgabe 5 Beleuchten (klein):

„Beleuchten (klein)“ bedeutet das Ausleuchten von punktuellen Einsatzstellen oder einzelnen Arbeitsstellen mit begrenztem Umfang. Die Beleuchtungsstärke hängt von den Arbeiten ab und liegt bei mindestens 20 Lux. Es ist eine Fläche von bis zu 20 m² pro Beleuchtungssystem auszuleuchten.

  • Aufgabe 18 Brückenbau/Stegebau (behelfsmäßig):

„Brückenbau/Stegebau (behelfsmäßig)“ bedeutet das Überwinden von Hindernissen oder Gräben mit einfachen Konstruktionen aus Holz oder Metall.

Aufgabe 23 Elektroarbeiten (Betrieb, klein):

„Elektroarbeiten (Betrieb, klein)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb von mobilen und tragbaren Stromerzeugern mit einer Leistung von mindestens 13 kVA. Der Betrieb des Aggregates erfolgt grundsätzlich im Inselbetrieb ohne zusätzliche Erdung. Es werden keine permanenten Leitungen verlegt oder genutzt. Wenn die technischen Voraussetzungen zur Einspeisung gegeben sind, kann diese für den Ortsverband erfolgen.

  • Aufgabe 61 Tragen Atemschutz (leicht):

„Tragen Atemschutz (leicht)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Arbeiten unter leichtem Atemschutz, also Halbmasken und Vollmasken mit Filtern. Die Grenzen zwischen Atemschutz „leicht“ und „schwer“ werden durch das Atemschutzkonzept des THW vorgegeben.

  • Aufgabe 62 Tragen Atemschutz (schwer):

„Tragen Atemschutz (schwer)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Arbeiten unter schwerem Atemschutz. Die Grenzen werden dabei durch das Atemschutzkonzept des THW vorgegeben.

  • Aufgabe 63 Tragen CSA (leicht):

„Tragen CSA (leicht)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Arbeiten mit dem leichten Chemikalienschutzanzug (CSA). Die Aufgaben werden dabei durch das CBRN-Konzept des THW vorgegeben.

Grundlast bzw. Querschnittsaufgaben

  • Aufgabe 1 Absperren/Absichern:

„Absperren/Absichern“ bedeutet die grundlegende erste Absicherung einer Einsatzstelle und eine Absicherung bzw. Kennzeichnung gegen unbefugtes Betreten.

  • Aufgabe 27 Erkunden (Boden):

„Erkunden (Boden)“ bedeutet die Erkundung von Schadensgebieten oder Einsatzstellen. Eine Erkundung aus der Luft ist hier nicht inbegriffen.

  • Aufgabe 29 Ersthelfen:

„Ersthelfen“ bedeutet das Leisten Erster Hilfe im Sinne einer einfachen Erstversorgung analog zu Anforderungen für Betriebe und Baustellen.

  • Aufgabe 32 Führen:

„Führen“ bedeutet allgemein die Führung von Einsatzkräften. Die Aufgabe beschränkt sich auf das Führen von Kräften in der eigenen Teileinheit und ggf. weiteren unterstellten Kräften mit einfachen Unterstützungsmitteln. Hierzu gehört auch die Kommunikation mit der übergeordneten Führungsebene.

  • Aufgabe 82 Eigenschutz:

„Eigenschutz“ bedeutet das Erkennen und die Absicherung der Einsatzkräfte gegen allgemeine Gefahren an der Einsatzstelle.

  • Aufgabe 94 Transportfähigkeit sicherstellen:

„Transportfähigkeit sicherstellen“ bedeutet die Sicherstellung der Durchführung des Transports von Gütern und Personen. Hinter dieser Aufgabe verbergen sich vor allem die Anwendung der gültigen Vorschriften und die Nutzung der notwendigen Ausstattung zur Ladungssicherung, um einen sicheren Transport zu ermöglichen.

2 Dislozierung

Die Bergungsgruppe ist eine Teileinheit im THW. In der Mindestaufstellung soll diese Gruppe in jedem Ortsverband disloziert werden. Dies entspricht bundesweit einer Zahl von 668 Bergungsgruppen. In der Sollaufstellung nach Rahmenkonzept soll in jedem Technischen Zug eine Bergungsgruppe disloziert werden. Dies entspricht derzeit einer Gesamtzahl von 716 solcher Gruppen. Die Zusatzausstattung Abstützsystem Holz (ASH) wird im Minimum zweimal pro Landesverband und im Soll einmal pro Regionalbereich ergänzt.

Fahrzeuge der 1.Bergungsgruppe