Gleichbleibend berechenbare Größe

Mindestens einen Technischen Zug (TZ) , die Basiseinheit des THW, besitzt jeder Ortsverband. 

Als Kern gehören zum TZ in allen Ortsverbänden ein Zugtrupp sowie zwei Bergungsgruppen. Sie haben die Aufgabe zu retten und zu bergen, Sicherungs- und leichte Räumarbeiten vorzunehmen und allgemeine technische Hilfe zu leisten.

Daneben gehört zum TZ jeweils mindestens eine technisch spezialisierte Fachgruppe welche zur internen Führung und Betreuung im THW-Einsatz dienen.

Die Fachgruppen im Einzelnen: 

  • Infrastruktur 
  • Führung- und Kommunikation 
  • Logistik 
  • Räumen 
  • Wassergefahren 
  • Ortung 
  • Elektroversorgung 
  • Wasserschaden/Pumpen 
  • Trinkwasserversorgung 
  • Brückenbau 
  • Ölschaden 
  • Sprengen
  • Beleuchtung

Im Ortsverband Neumarkt ist die Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen angesiedelt.

Der Zugführer

Der Zugführer ist dem Ortsbeauftragten gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich. Er sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere: 

  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt. 
  • die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,Unterführer/innen auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.

Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.

Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:

  • die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt, 
  • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet, 
  • Im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt, Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt, 
  • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt. Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt

Die Gruppenführer

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
  • Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seiner/ihrer Gruppe
  • die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Führung der Gruppe im Einsatz
  • Dokumentation des Einsatzes Erkundungen am Einsatzort und Meldung derErgebnisse
  • Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen
  • Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen.

Der Gruppenführer unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des Landesbeauftragten im Rahmen seiner Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung.

Die Truppführer

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
  • Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern/innen ihres Trupps
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen 
  • Führung des Trupps im Einsatz
  • Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse 
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne 
  • Aus- und Weiterbildung ihrer Helfer/innen

StAN wörtlich:

Der Technische Zug leistet umfassende technische Hilfe zur Rettung von Menschen und Tieren sowie zur Erhaltung von Sachwerten bei Gefahrenlagen, einschließlich Wassergefahren. Er führt Erkundungs-, Sicherungs-, und Bergungsarbeiten an Schadestellen durch, überbrückt vorübergehend ausgefallene Infrastruktur und richtet Wege und Übergange her. Ferner unterstützt er Behörden, Organisationen und andere Stellen bei der Gefahrenabwehr.